Verbot von Elektroheizungen nach 2030: Beschwerde abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das 2021 vom Stimmvolk des Kantons Zürich angenommene Verbot von Elektroheizungen und Elektroboilern nach dem Jahr 2030 ab. Die Massnahme ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar. (Urteil 1C_37/2022)
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