Tödlicher Unfall in Bad Zurzach AG: Lenker bleibt freigesprochen
BGer – Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von Angehörigen einer im Jahr 2018 in Bad Zurzach AG bei einem Verkehrsunfall getöteten Fussgängerin eingetreten. Das Aargauer Obergericht hatte den damals 71-jährigen Lieferwagenfahrer von Schuld und Strafe freigesprochen. (Urteil 6B_339/2022)
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