COVID-19-Zertifikatspflicht für Präsenzunterricht an Freiburger Hochschulen
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die im Kanton Freiburg im Herbst 2021 erlassene Bestimmung gut, wonach nur Personen mit einem COVID-19-Zertifikat zum Präsenzunterricht an Hochschulen zugelassen wurden. Da keine Regelung zur finanziellen Unterstützung für COVID-19-Tests von Studierenden mit knappen Geldmitteln bestand, war die Zugangsbeschränkung unverhältnismässig. (Urteil 2C_810/2021)
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