Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft
An seiner Sitzung vom 19. April 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft per 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen ermöglichen die Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft.
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