Jusletter

Arbeitskräftemangel im restriktiven Zulassungsland

Warum eine Lockerung der arbeitsmarktlichen Zulassungsvoraussetzungen im Ausländer- und Integrationsgesetz dringlich ist

  • Autoren/Autorinnen: Marc Spescha / Meret Lüdi
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Arbeitsrecht
  • DOI: 10.38023/48b17556-ec2f-423e-b873-55012d221624
  • Zitiervorschlag: Marc Spescha / Meret Lüdi, Arbeitskräftemangel im restriktiven Zulassungsland, in: Jusletter 17. April 2023
Die Autor:innen stellen sich angesichts des anhaltend beklagten «Arbeitskräftemangels» in der Schweiz die Frage, wie sich die restriktive gesetzliche Regelung der Arbeitskräftezuwanderung und die Praxis hierzu sachlich rechtfertigen lassen. Ein Blick auf die Regelungen in Deutschland zeigt dabei, dass die hiesige Rechtslage nicht alternativlos ist. Die Autor:innen gelangen zum Schluss, dass das geltende Recht sowohl aus arbeitsmarktlicher wie auch aus migrationspolitischer Sicht nicht zeitgemäss ist und auch das behauptete Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik einer sachlichen Rechtfertigung entbehrt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Inhaltliche Gliederung
  • 3. Das duale System der schweizerischen Migrationspolitik
  • 3.1. Personenfreizügigkeit auf der Basis des FZA
  • 3.2. Die arbeitsmarktlichen Hürden für die Zulassung als Erwerbstätige nach AIG
  • 3.2.1. Die Generalklausel des «gesamtwirtschaftlichen Interesses»
  • 3.2.2. Zahlenmässige Begrenzung der Zulassung
  • 3.2.3. Die Hürde des Inländervorrangs
  • 3.2.3.1. Erleichterte Zulassung von Hochschulabgänger:innen
  • 3.2.4. Die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
  • 3.2.5. Persönliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt
  • 4. Zulassungserleichterungen de lege ferenda und auf Weisungsebene durch partiellen Verzicht auf Vorrangprüfung und akademischen Abschluss
  • 4.1. Branchenspezifisch anerkannter Fachkräftemangel, statt individueller Nachweis des Inländervorrangs
  • 4.2. Berufserfahrung statt akademischen Abschlusses als Kriterium der persönlichen Voraussetzungen
  • 4.3. Erleichterter Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • 5. Die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland
  • 5.1. Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung (§§ 18–18c AufenthG)
  • 5.1.1. Allgemeines zur Fachkräfteeinwanderung (§ 18 AufenthG)
  • 5.1.2. Rolle der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Zulassung zur Erwerbstätigkeit und die Vorrangprüfung als Ausnahme
  • 5.1.3. Blaue Karte EU (Richtlinie [EU] 2021/1883; §§ 18, 18b Abs. 2 AufenthG)
  • 5.1.4. Fachkraft mit akademischer Ausbildung (§§ 18, 18b und 39 Abs. 2 AufenthG)
  • 5.1.5. Fachkraft mit Berufsausbildung (§§ 18, 18a und 39 Abs. 2 AufenthG)
  • 5.2. Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit (§ 21 AufenthG)
  • 5.3. Weitere Zulassungsmöglichkeiten zur Erwerbstätigkeit für Nicht-Fachkräfte (§§ 18, 19c und 39 Abs. 3 AufenthG)
  • 5.3.1. Spezialist:innen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnologie (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)
  • 5.3.2. «Best Friends»-Staaten (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 1 BeschV sowie § 41 AufenthV)
  • 5.3.3. Westbalkanregelung (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV)
  • 5.4. Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)
  • 5.5. Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16–17 AufenthG)
  • 5.6. Künftige Erleichterungen durch geplantes Einwanderungsgesetz
  • 5.7. Deutschland – Schweiz im Vergleich
  • 6. Fazit: Öffnung legaler Zugangswege für Arbeitsmigrant:innen aus Drittstaaten ist dringlich

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