Dublin-Überstellungen nach Kroatien
BVGer – Asylsuchende, welche gestützt auf die Dublin-III-Verordnung nach Kroatien überstellt werden, erhalten auch vor dem Hintergrund der bekannten Pushback-Problematik Zugang zum dortigen Asylverfahren. Zu diesem Ergebnis gelangt das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil. (Urteil E-1488/2020)
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