Jusletter

Ergänzungsleistungen: kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ergänzungsleistungen: kein Widerrufsgrund für Niederlassungsbewilligung, in: Jusletter 6. Februar 2023
BGer – Einem ausländischen Staatsangehörigen, der vor seiner Frühpensionierung Sozialhilfe bezog, wurde die Niederlassungsbewilligung widerrufen, weil er Ergänzungsleistungen erhält. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Betroffenen gut. Da im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils keine Sozialhilfeabhängigkeit mehr bestand und der Bezug von Ergänzungsleistungen kein Widerrufsgrund ist, bleibt die Niederlassungsbewilligung bestehen. (Urteil 2C_60/2022)

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