Neues Prüfschema zum Nachteilsausgleich
Ein psychologisch-testtheoretischer Blick auf den prüfungsrechtlichen Nachteilsausgleich
Benachteiligte Personen haben aus juristischer Sicht im Prüfungsrecht dann Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn die Nichtgewährung desselben eine Diskriminierung gemäss Art. 8 Abs. 2 BV bzw. eine Verletzung der Chancengleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) darstellen würde. Dabei darf die Gewährung des Nachteilsausgleichs nicht zu einer Herabsetzung der Fähigkeitsanforderungen führen. Nach Auffassung des Autors sind diese juristischen Prüfkriterien abstrakt bzw. wenig greifbar. Im Folgenden soll den psychologischen Laien unter uns Juristinnen und Juristen deshalb eine testtheoretische Sichtweise nähergebracht werden, welche insbesondere in Grenzfällen hilfreich sein dürfte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Nachteilsausgleich im Prüfungsrecht
- 2. Die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs aus juristischer Sicht
- 3. Die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs aus psychologisch-testtheoretischer Sicht
- 4. Quintessenz
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