Urteil gegen Anwalt wegen Urkundenfälschung teilweise aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Genfer Anwalts Thierry Ador teilweise gutgeheissen. Es hat die Verurteilung des Genfers wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Mietverträgen aufgehoben. Bei der Fälschung amtlicher Formulare bleibt es beim Schuldspruch. (Urteil 6B_1270/2020)
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