Jusletter

Wallis: Tarmed-Punktwert für ambulante Behandlungen falsch bemessen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Wallis: Tarmed-Punktwert für ambulante Behandlungen falsch bemessen, in: Jusletter 27. Juni 2022
BVGer – Die Walliser Regierung muss den Tarmed-Punktwert für ambulante Leistungen von Spitälern seit dem 1. Januar 2017 neu festlegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerden zahlreicher Krankenkassen gutgeheissen. (Urteile C-62/2019, C-72/2019, C-73/2019 und C-99/2019)

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