Wallis: Tarmed-Punktwert für ambulante Behandlungen falsch bemessen
BVGer – Die Walliser Regierung muss den Tarmed-Punktwert für ambulante Leistungen von Spitälern seit dem 1. Januar 2017 neu festlegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerden zahlreicher Krankenkassen gutgeheissen. (Urteile C-62/2019, C-72/2019, C-73/2019 und C-99/2019)
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