Condamné pour une queue de poisson à une trottinette électrique
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autofahrers, der bei einem Überholmanöver in der Stadt Lausanne ein Elektro-Trottinett eingeklemmt hatte, weitgehend ab. Der Fall wird jedoch aufgrund unzureichender Begründung der Strafe an die Waadtländer Justiz zurückverwiesen. (Urteil 6B_662/2021) (el)
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