Umfahrung H18: Beschwerde der Gegner unzulässig
BGer – Das Bundesgericht erachtet die Beschwerde der Gegner der Strassenumfahrung von La Chaux-de-Fonds (NE) durch die H18 als unzulässig. Die Beschwerde wird an das Neuenburger Kantonsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass das Dekret des Neuenburger Grossen Rates vom 31. März 2021, das einen Verpflichtungskredit von 186 Millionen Franken vorsieht, strittige Punkte enthält. (Urteil 1C_51/2022) (ph)
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