Jusletter

Umfahrung H18: Beschwerde der Gegner unzulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Umfahrung H18: Beschwerde der Gegner unzulässig, in: Jusletter 28. März 2022
BGer – Das Bundesgericht erachtet die Beschwerde der Gegner der Strassenumfahrung von La Chaux-de-Fonds (NE) durch die H18 als unzulässig. Die Beschwerde wird an das Neuenburger Kantonsgericht zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass das Dekret des Neuenburger Grossen Rates vom 31. März 2021, das einen Verpflichtungskredit von 186 Millionen Franken vorsieht, strittige Punkte enthält. (Urteil 1C_51/2022) (ph)

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