Jusletter

Richterin und Ombudsfrau: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

  • Autor/Autorin: Viviane Sobotich
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Staatsorganisation und Behörden
  • DOI: 10.38023/3d058289-9590-48a2-83d1-d53eec29a893
  • Zitiervorschlag: Viviane Sobotich, Richterin und Ombudsfrau: Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: Jusletter 21. März 2022
Wie eine Richterin muss eine Ombudsfrau das Verwaltungshandeln auf seine Rechtmässigkeit überprüfen. Die beiden Funktionen sind auch betreffend Unabhängigkeit der Amtsperson vergleichbar. Allerdings gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen einer Richterin und einer Ombudsfrau. Für einen wirksamen Rechtsschutz braucht es beide, Gerichte und Ombudsstellen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung und Themeneingrenzung
  • II. Aus der Sicht des Beschwerdeführenden
  • 1. Erwartungen
  • 2. Zugang zur Ombudsstelle/zum Gericht
  • 3. Ablauf
  • III. Aus Sicht der Verwaltung
  • 1. Erwartungen
  • 2. Zugang zur Ombudsstelle/zum Gericht
  • 3. Ablauf
  • IV. Aus Sicht der Richterin/der Ombudsfrau
  • 1. Aufgabe und Ziel
  • 2. Weg zum Entscheid
  • 3. Abschluss der Angelegenheit
  • V. Fazit

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