Richterin und Ombudsfrau: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Wie eine Richterin muss eine Ombudsfrau das Verwaltungshandeln auf seine Rechtmässigkeit überprüfen. Die beiden Funktionen sind auch betreffend Unabhängigkeit der Amtsperson vergleichbar. Allerdings gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen einer Richterin und einer Ombudsfrau. Für einen wirksamen Rechtsschutz braucht es beide, Gerichte und Ombudsstellen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Themeneingrenzung
- II. Aus der Sicht des Beschwerdeführenden
- 1. Erwartungen
- 2. Zugang zur Ombudsstelle/zum Gericht
- 3. Ablauf
- III. Aus Sicht der Verwaltung
- 1. Erwartungen
- 2. Zugang zur Ombudsstelle/zum Gericht
- 3. Ablauf
- IV. Aus Sicht der Richterin/der Ombudsfrau
- 1. Aufgabe und Ziel
- 2. Weg zum Entscheid
- 3. Abschluss der Angelegenheit
- V. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare