Die Chicorée-Erntemaschine, das UN-Kaufrecht (CISG) und die Anwaltshaftung
Ein Lehrstück für Anwältinnen, Studierende und (weitere) Interessierte
Das Urteil des Bundesgerichts 4A_187/2021 vom 22. September 2021 beschlägt einen interessanten Anwaltshaftungsfall. Dem Ursprungsfall lag ein Kaufvertrag über eine Chicorée-Erntemaschine zugrunde, der sich nach UN-Kaufrecht beurteilte. Der Beitrag analysiert den Ursprungsfall selbst sowie den erstinstanzlichen Entscheid, den zweitinstanzlichen Entscheid und das Bundesgerichtsurteil im Haftungsfall in ihrer Gesamtheit.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Verfahrensablauf
- 1. Das Verfahren im Ursprungsfall
- 2. Das Verfahren im Haftungsfall
- a. Das Verfahren vor dem Kreisgericht Rheintal
- b. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht St. Gallen
- c. Das Urteil des Bundesgerichts
- III. Bemerkungen
- 1. Die Struktur eines Anwaltshaftungsprozesses und die damit verbundenen Risiken
- 2. Die Sorgfaltspflichten des Anwalts im hier diskutierten Fall
- 3. Ausgewählte UN-kaufrechtliche Aspekte des diskutierten Falles
- a. Der «vorzeitige» Deckungskauf und dessen zeitliche Angemessenheit
- b. Das Verhältnis zwischen Art. 74 und Art. 75 CISG
- c. Die Schadenminderungsobliegenheit nach Art. 77 CISG
- IV. Fazit
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