Jusletter

Die Chicorée-Erntemaschine, das UN-Kaufrecht (CISG) und die Anwaltshaftung

Ein Lehrstück für Anwältinnen, Studierende und (weitere) Interessierte

  • Autor/Autorin: Thomas Koller
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht, Internationales Handelsrecht, Notariats- und Anwaltsrecht
  • DOI: 10.38023/c2fc6bac-5534-4871-b881-2796b0cef11c
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller, Die Chicorée-Erntemaschine, das UN-Kaufrecht (CISG) und die Anwaltshaftung, in: Jusletter 14. Februar 2022
Das Urteil des Bundesgerichts 4A_187/2021 vom 22. September 2021 beschlägt einen interessanten Anwaltshaftungsfall. Dem Ursprungsfall lag ein Kaufvertrag über eine Chicorée-Erntemaschine zugrunde, der sich nach UN-Kaufrecht beurteilte. Der Beitrag analysiert den Ursprungsfall selbst sowie den erstinstanzlichen Entscheid, den zweitinstanzlichen Entscheid und das Bundesgerichtsurteil im Haftungsfall in ihrer Gesamtheit.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Verfahrensablauf
  • 1. Das Verfahren im Ursprungsfall
  • 2. Das Verfahren im Haftungsfall
  • a. Das Verfahren vor dem Kreisgericht Rheintal
  • b. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht St. Gallen
  • c. Das Urteil des Bundesgerichts
  • III. Bemerkungen
  • 1. Die Struktur eines Anwaltshaftungsprozesses und die damit verbundenen Risiken
  • 2. Die Sorgfaltspflichten des Anwalts im hier diskutierten Fall
  • 3. Ausgewählte UN-kaufrechtliche Aspekte des diskutierten Falles
  • a. Der «vorzeitige» Deckungskauf und dessen zeitliche Angemessenheit
  • b. Das Verhältnis zwischen Art. 74 und Art. 75 CISG
  • c. Die Schadenminderungsobliegenheit nach Art. 77 CISG
  • IV. Fazit

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