Erstinstanzlich verurteilter Autofahrer bleibt in Sicherheitshaft
BGer – Die Sicherheitshaft für einen im Dezember wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung verurteilten Autolenker ist rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden, weil beim Betroffenen von Fluchtgefahr auszugehen ist. Das Bezirksgericht Brugg AG legte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren fest. (Urteil 1B_3/2022)
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