Einreiseverbot für einen mutmasslichen Islamisten bestätigt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein fünfjähriges Einreiseverbot für einen französischen Staatsbürger mit türkischer Herkunft bestätigt. Der Mann wird verdächtigt, Kontakte zu radikalen Islamisten zu haben. (Urteil F-3857/2019)
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