Solothurner Amt verzögert Entscheid über Ausgänge für einen Mörder
BGer – Das Solothurner Amt für Justizvollzug muss auf Geheiss des Bundesgerichts unverzüglich über begleitete Ausgänge eines Verurteilten entscheiden, der wegen mehrfachen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüsst. Der Mann wartet seit drei Monaten auf eine anfechtbare Verfügung. (Urteil 1B_366/2021)
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