Bewilligungspflicht für gewisse nächtliche Bauarbeiten aufgehoben
Die Bewilligungspflicht für Nachtarbeit auf bestimmten Baustellen auf Nationalstrassen wird aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 1. September 2021 beschlossen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Pflicht zur Publikation der Arbeiten ersetzt. Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) tritt am 1. November 2021 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare