Sicherheitsnachweis für Kernkraftwerk Beznau
BGer – Das Bundesgericht weist im Hauptpunkt eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Sicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau (KKB) ab, den das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nach dem Unfall von 2011 in einem der Kernkraftwerke in Fukushima verlangt hatte. Teilweise gutgeheissen wird die Beschwerde insoweit, als das ENSI von der Betreiberin des KKB einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis verlangen muss, soweit dies mittlerweile nicht durch anderweitige Überprüfungen des ENSI gegenstandslos geworden ist. (Urteil 2C_206/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare