Vom Umgang mit Volksinitiativen, die zu viel versprechen
Kantonale Volksinitiativen versprechen zuweilen mehr, als sie aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben halten können. Die Frage, wie sich das auf ihre Gültigkeit auswirkt, hat das Bundesgericht jüngst uneinheitlich beantwortet. Dieser Beitrag würdigt diese Rechtsprechung kritisch und plädiert für einen grosszügigen Umgang mit Initiativen, die zu hohe Erwartungen schüren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Verständnishorizont der Stimmbürgerschaft vor oder nach dem Abstimmungskampf?
- a. Die Ungültigkeit der «Züri Autofrei» Initiative
- b. Die Gültigkeit der «Primateninitiative» in Basel-Stadt
- c. Zwischenfazit
- 3. Weshalb der stimmbürgerliche Verständnishorizont nach dem Abstimmungskampf massgeblich sein muss
- a. Zum Schutz des Initiativrechts
- b. Zur Wahrung des Schutzzwecks kantonaler Gültigkeitsprüfungen
- 4. Schlussbemerkung
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