Dublin-Verfahren: Urteil zum Recht auf Familienleben
BVGer – Das Recht auf Familienleben ist gemäss Artikel 8 EMRK im Dublin-Verfahren auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Familienmitglied in der Schweiz kein gefestigtes Aufenthaltsrecht hat. Dies entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. (Urteil E-7092/2017)
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