Bundesrat genehmigt Revision des Bundespersonalrechts
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Damit wird unter anderem das System der Entschädigung für die familienergänzende Kinderbetreuung vereinfacht. Zudem enthält die Revision rechtliche Präzisierungen, die sich aus Unsicherheiten aus der Praxis ergeben haben.
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