Jusletter

Die regulatorische Behandlung von Drohnen in der Schweiz – ein Überblick

  • Autoren/Autorinnen: Marcel Hostettler / Eric Baumgartner
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Luftfahrt, Europarecht
  • DOI: 10.38023/4aab5edd-2b2e-4ccb-af29-87794e40e450
  • Zitiervorschlag: Marcel Hostettler / Eric Baumgartner, Die regulatorische Behandlung von Drohnen in der Schweiz – ein Überblick, in: Jusletter 19. Oktober 2020
Die regulatorische Behandlung von Drohnen in der Schweiz steht vor einem Umbruch. Die Schweiz hatte Drohnen bislang lediglich unter bereits bestehende Gesetze subsumiert. Ab 2021 soll nun die EU-Verordnung 2019/947 übernommen werden, was zu einer detaillierteren sowie strengeren Handhabung von Drohnen führen wird. Dies erscheint aufgrund der starken Verbreitung und der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sinnvoll. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte der aktuellen sowie der künftigen Regulierung einander gegenübergestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Begriffsbestimmungen
  • III. Aktuelle Betriebs-Regulierung
  • 1. Aktuell: Ausnahme von der europäischen Regulierung
  • 2. Regulierung in der Schweiz
  • IV. Künftige EU-Regulierung (ab voraussichtlich 2021)
  • V. Datenschutzrecht
  • VI. Fazit

1 Kommentar

  • 1

    Motion 20.3916 - Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung

    Die Einführung der neuen Drohnenregelungen war ursprünglich auf 1. Januar 2021 vorgesehen. Allerdings hat der Nationalrat Mitte September die Motion 20.3916 seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen angenommen, welche eine Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung fordert. Die EU-Durchführungsverordnung kann daher nicht übernommen werden, bevor auch der Ständerat die Motion als Zweitrat behandelt hat. Sie finden das Geschäft unter folgendem Link: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203916

    avatarSelma Duc23.10.2020 15:25:57Antworten

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.