Der Bundesrat verabschiedet die Covid-19-Kulturverordnung
Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz verabschiedet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare