Bauprodukte aus der Region für die Region
Grundlagen und Beobachtungen
Am 1. Januar 2021 tritt das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Mehr Qualität und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund. Preistreibereien mit Qualitätsverlusten sollen verhindert werden. Für Schweizer Bauprodukte – insbesondere aus einheimischen Rohstoffen – bietet dieses Gesetz viele Chancen, wobei der Vollzug noch einige Fragen aufwirft. Dieser Beitrag beleuchtet erste Erkenntnisse und liefert Anregungen für Vollzugshilfen. Er knüpft an die Ausführungen des gleichnamigen Webinars des Vereins Green Building Schweiz vom 8. Juni 2020 an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wirtschaftlicher Hintergrund
- 2. Gesetzliche Grundlagen
- 2.1. Bauproduktegesetzgebung
- 2.2. Öffentliches Beschaffungsrecht
- 2.2.1. Neue Schweizer Gesetzgebung international abgestützt
- 2.2.2. Schweizer Paradigmenwechsel als Chance
- 2.2.3. Zuschlagskriterien
- a. Nachhaltigkeit
- b. Lebenszykluskosten
- c. Transport
- d. Ästhetik
- e. Unterschiedliche Preisniveaus
- 3. Schlussfolgerungen und Ausblick
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