Anmeldungs- und Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Invalidenversicherung
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Suva teilweise gut. Die Aufforderung der Suva, sich bei einem möglicherweise leistungspflichtigen anderen Sozialversicherer anzumelden, kann mehrmals erfolgen und auch nach der erstmaligen Leistungszusprechung. Die Anmeldepflicht beinhaltet auch die Pflicht, im Verfahren für die Feststellung des Leistungsanspruches mitzuwirken. (Urteil 8C_82/2020)
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