Aargauer Justiz hat auf Drohbrief überreagiert
BGer – Das Bundesgericht rügt die Aargauer Justizbehörden, die einen psychisch angeschlagenen Mann in Untersuchungshaft nehmen wollten. Nun muss das Aargauer Obergericht über eine Genugtuung befinden. (Urteil 6B_1473/2019)
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