Triage bei beschleunigten Asylverfahren
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde eines Asylsuchenden gut, dessen Verfahren beschleunigt behandelt und entschieden wurde. Das Staatssekretariat für Migration hatte trotz Komplexität des Falles keine Zuweisung ins erweiterte Verfahren vorgenommen, mit der Folge, dass lediglich eine kurze Beschwerdefrist von 7 Arbeitstagen statt der ordentlichen 30 Kalendertage galt. (Urteil E-6713/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare