Postfinance kann Zeugenbefragung nicht stoppen
BGer – Das Bundesgericht ist auf zwei Beschwerden der Postfinance nicht eingetreten, mit denen das Finanzunternehmen die Befragung von Zeugen in der Untersuchung des Apple-Pay-Boykotts verhindern wollte. Die Weko untersucht, ob Postfinance wettbewerbswidrige Absprachen getroffen hat, um das bargeldlose Bezahlsystem Twint zu bevorzugen. (Urteile 2C_342/2020 und 2C_343/2020)
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