Entlassen wegen privaten Kontakten mit einem Insassen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Neuenburger Gefängnisangestellten abgewiesen, die wegen privaten Kontakten mit einem Insassen entlassen worden war. Sie hatte 2014 während drei Monaten über Skype Gespräche mit ihm geführt. (Urteil 4A_245/2019)
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