Befristete Änderung der Reisendengewerbe-Verordnung
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen. Die Änderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemienrechtlichen Massnahmen für das Schaustellergewerbe abzumildern. Einerseits werden die Sicherheitsnachweise um sechs Monate verlängert, andererseits werden ausländische Inspektionsstellen automatisch anerkannt.
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