Asyl: Bundesverwaltungsgericht hält neue Fristen weitgehend ein
Das Bundesverwaltungsgericht hat im ersten Jahr nach revidiertem Asylgesetz in 70 Prozent der Fälle die gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsfristen eingehalten. In weiteren 20 Prozent der Fälle wurde sie nur um wenige Tage überschritten. 15 Prozent der Beschwerden, welche nach revidiertem Asylrecht zu behandeln waren, wies das Gericht zur Neubeurteilung an das Staatssekretariat für Migration zurück.
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