Opfer ehelicher Gewalt zu Unrecht Aufenthaltsbewilligung verweigert
BGer – Das Amt für Migration des Kantons Luzern muss einer Montenegrinerin eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, nachdem die Frau sexuelle Nötigung durch ihren Schwiegervater erlebte und psychischen Drangsalierungen durch die Familie ihres Ehemanns ausgesetzt war. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_922/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare