Kein Quellenschutz bei Ermittlung gegen kurdische Journalistin
BGer – Das Bundesgericht hat die Durchsuchung von drei Handys einer kurdischen Journalistin gutgeheissen. Gegen die Frau ermittelt die Berner Staatsanwaltschaft wegen Nötigung und Drohung. Die Frau hatte in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt.(Urteil 1B_389/2019)
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