Staatsanwalt muss Untersuchung wegen Befangenheit abgeben
BGer – Ein Walliser Staatsanwalt muss eine Untersuchung gegen zwei ehemalige Chirurgen des Spitals Sitten wegen Befangenheit abgeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Staatsanwalt hatte im Zusammenhang mit dem Tod einer Patientin nach einer Operation im Jahr 2013 verschiedene Verfahrensfehler begangen. (Urteil 1B_315/2019)
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