Läden in der Stadt Freiburg bleiben an Feiertagen geschlossen
BGer – Feiertage sind bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen wie Sonntage zu behandeln. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia gutgeheissen, die sich gegen die Ladenöffnungsbewilligung in der Stadt Freiburg am 8. Dezember, dem Feiertag Mariä Empfängnis, richtete. (Urteil 2C_70/2019)
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