Jusletter

Ambulant vor stationär: Aargauer Eingriffsliste vom Verwaltungsgericht aufgehoben

Urteil WNO.2018.1 des Verwaltungsgerichts Aargau vom 5. Dezember 2018

  • Autor/Autorin: Michael Waldner
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Michael Waldner, Ambulant vor stationär: Aargauer Eingriffsliste vom Verwaltungsgericht aufgehoben, in: Jusletter 29. April 2019
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat eine Regelung der kantonalen Spitalverordnung, wonach sich der Kanton nur ausnahmsweise, unter bestimmten Voraussetzungen und nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz an den Kosten von stationär durchgeführten, in einer Liste aufgeführten Eingriffen beteiligt, als bundesrechtswidrig aufgehoben. Hinsichtlich der Präjudizwirkung dieses Urteils für die «ambulant vor stationär»-Listen in anderen Kantonen ist eine differenzierte Sichtweise angezeigt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen des Gerichts
  • 3. Kommentar

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