Jusletter

WEKO empfiehlt Verzicht auf «Schutzgebühren»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO empfiehlt Verzicht auf «Schutzgebühren», in: Jusletter 15. April 2019
Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt den Kantonen, keine «Schutzgebühren» für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen zu erheben. Die sogenannten Schutzgebühren beschränken den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen.

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