WEKO empfiehlt Verzicht auf «Schutzgebühren»
Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt den Kantonen, keine «Schutzgebühren» für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen zu erheben. Die sogenannten Schutzgebühren beschränken den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen.
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