Gesetzesänderung für Finanzierung des öff. Regionalverkehrs tritt in Kraft
Die Bundesgelder für den regionalen Personenverkehr werden für die Periode 2018–2021 erstmals in Form eines Verpflichtungskredits bereitgestellt. Der Bundesrat hat die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung per 1. März 2018 in Kraft gesetzt.
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