Genossenkorporation Stans verliert Streit um Bürgerrecht
BGer – Die Genossenkorporation Stans ist bei der Weitergabe des Korporationsbürgerrechts an die Grundrechte gebunden. Sie muss deswegen zwei Personen aufnehmen, deren Mutter, nicht aber deren Vater, Korporationsbürgerin ist. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. (Urteil 5A_164/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare