Jusletter

Geschlechtergleichheit, Care-Arbeit und Familienpolitik in Liechtenstein

  • Autor/Autorin: Patricia M. Schiess Rütimann
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Patricia M. Schiess Rütimann, Geschlechtergleichheit, Care-Arbeit und Familienpolitik in Liechtenstein, in: Jusletter 5. Februar 2018
Der liechtensteinische Gleichstellungsartikel feiert seinen 25. Geburtstag. Dieser Beitrag erläutert seine Entstehung und seine Wirkungen und stellt den Einfluss des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des EWR-Rechts auf die Gleichberechtigung dar. Dabei zeigt sich, dass die Integration der Frauen in die Arbeitswelt, nicht aber Kinderbetreuung und Hausarbeit diskutiert wurden. Im zweiten Teil wird die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Forderung nach finanzieller Unterstützung der traditionellen Familien analysiert mit Blick auf die Geschlechtergleichheit und den allgemeinen Gleichheitssatz.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Gegenstand und Ziel dieses Beitrages
  • II. Situation vor Einführung des Gleichstellungsartikels
  • III. Verfassungsrechtliche, gesetzliche und völkerrechtliche Grundlagen der Gleichstellung
  • 1. Die Verfassungsrevision von 1992
  • 2. Die Anwendung des Gleichstellungsartikels durch den StGH
  • 3. Die Umsetzung des Gleichstellungsartikels durch den Gesetzgeber
  • A. BuA Nr. 1/1997
  • B. Abkehr vom Ehepaar-Konzept in der AHV
  • C. Lohngleichheit und Nichtdiskriminierung
  • D. Elternurlaub
  • 4. Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
  • 5. Das Gleichstellungsgesetz
  • 6. Der Verlust der Schrittmacherfunktion des Gleichstellungsartikels
  • IV. Die Care-Arbeit als «Leerstelle» in der Diskussion
  • V. Das Nebeneinander unterschiedlicher Familienmodelle
  • 1. Kein Leitmodell des Gesetzgebers
  • 2. Fehlende Daten
  • 3. Die Offenheit des Völkerrechts für neue Familienmodelle
  • 4. Der Versuch der Regierung, alle Familien gleich zu behandeln
  • 5. Unterstützung von Familien im ersten Lebensjahr des Kindes
  • 6. Finanzielle Leistungen für Wöchnerinnen sowie für Mütter und Väter, die ihre Kinder selber betreuen
  • A. Mutterschaftsurlaub und bezahlter Elternurlaub
  • B. Absicherung nicht erwerbstätiger Elternteile
  • 7. Unterstützung familienergänzender Betreuungsmöglichkeiten
  • A. Einleitung
  • B. Die jüngsten Entwicklungen
  • C. Keine Frage der Geschlechtergleichheit
  • D. Eine Frage des allgemeinen Gleichheitssatzes
  • VI. Beseitigung von Hindernissen, die eine indirekte respektive mittelbare Diskriminierung darstellen könnten
  • VII. Fazit

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