Elektronisches Patientendossier: Akkreditierungsverfahren angepasst
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Verordnung zum elektronischen Patientendossier (EPDV) angepasst. Die Änderungen betreffen die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen sowie eine technische Vorgabe, wie die Daten zu den Gesundheitsfachpersonen im Abfragedienst erfasst werden müssen.
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