In der Schweiz offiziell ein Mann, in Spanien eine Frau
BGer – Die Genfer Behörden haben einer schweizerisch-spanischen Doppelbürgerin nach einer Geschlechtsumwandlung die Eintragung des neuen Geschlechts allein auf der Basis eines Entscheids des spanischen Generalkonsulats verwehrt. Zu Recht, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 5A_390/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare