Urner Obergericht muss über früheren Nachtlokalbetreiber teilweise neu entscheiden
BGer – Das Obergericht des Kantons Uri muss den Fall eines früheren Nachtlokalbetreibers teilweise neu beurteilten. Der Freispruch des Beschuldigten vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner früheren Ehefrau hält auf Grundlage der vom Obergericht vorgenommenen Beweiswürdigung vor Bundesrecht nicht stand. Das Bundesgericht weist die Sache in diesem Punkt zu neuem Entscheid zurück ans Obergericht. Bestätigt hat das Bundesgericht die Verurteilung des Betroffenen wegen Gefährdung des Lebens im Zusammenhang mit einem Vorfall im Januar 2010. (Urteile 6B_824/2016, 6B_844/2016, 6B_946/2016, 6B_960/2016)
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