Flughafen Zürich: Entschädigungsgrundsätze bei Südanflügen
BGer – Das Bundesgericht entscheidet in sechs Pilotfällen über Grundsätze zur Entschädigung von Grundeigentümern, deren Liegenschaften bei Südanflügen auf den Flughafen Zürich direkt überflogen werden. Eine Entschädigung für den direkten Überflug der Grundstücke in rund 350 Metern Höhe wurde zu Recht verwehrt. (Urteil 1C_232/2014)
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