Karenzfristen in der Bundesverwaltung geregelt
Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um bei Bedarf eine Karenzfrist für Personen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung vorzusehen. Damit sollen Interessenkonflikte verhindert werden, die entstehen können, wenn Personen in höheren Funktionen aus der Bundesverwaltung austreten und in die Privatwirtschaft wechseln.
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