Haftstrafe von zehn Jahren für Vergewaltiger bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Mannes aus dem Kanton Waadt abgewiesen. Es bestätigt die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Der Mann hatte in seiner Wohnung ein Mädchen mehrere Male missbraucht und 2011 eine Elfjährige vergewaltigt. (Urteil 6B_206/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare