Berufsverbot für ehemaligen BKB-Banker
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgesprochenes Berufsverbot gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Basler Kantonalbank (BKB) bestätigt. Der Mann war im Private Banking in Zürich tätig und als Teamleiter und Kundenberater für die betrügerische Vermögensverwalterin ASE Investment zuständig. (Urteil B-3625/2014)
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