Zu kurze Müllcontainer
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Zollverwaltung gutgeheissen, die von der Stadt Zug und drei Transportunternehmen LSVA-Rückerstattungen von 350'000 Franken zurückfordert. Ursache dafür ist die Länge der Container, in welchen der Müll des Kantons Zug mit Bahn und Lastwagen zu den Verbrennungsanlagen transportiert wird. (Urteile 2C_422/2014 bis 2C_425/2014)
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