«Goldenes Dach»: Pflicht zu Anpassungen bestätigt
BGer – Die zwei im Widerspruch zur kantonalen Bauverordnung bewilligten Lukarnen und die goldglänzende Dachgeschosseinkleidung eines Wohnhauses in Olten müssen geändert werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eigentümer und des Bauherrn ab und bestätigt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn. (Urteil 1C_740/2013)
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